DISCO

EINLASS

Der Zutritt zu unseren Discoveranstaltungen ist ab 18 Jahren möglich. Ein amtlicher und gültiger Lichtbildausweis ist erforderlich. Es gelten keine Sonderregelungen!

ÖFFNUNGSZEITEN

Die Disco ist in der Regel freitags, samstags sowie vor Feiertagen von 22.30 Uhr bis 05.30 Uhr geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltung in unserem Veranstaltungskalender.

PREISE

Der Disco-Eintritt beträgt in der Regel 8,00 EUR am Freitag und am Samstag. Für Sonderveranstaltungen gelten die in den Veranstaltungsinfos genannten Eintrittspreise.
Bei Vorlage einer gültigen Lokschuppen-Freikarte erhalten Sie bis 0.00 Uhr freien Eintritt zu der genannten Discoveranstaltung.

BEGLEITPERSONEN

Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung haben freien Eintritt zu einer Discoveranstaltung, wenn auf dem Behindertenausweis ein „H“ oder ein „B“ vermerkt ist.

ANREISE

Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Stadtbahn-Haltestelle „Stadtheider Straße“ liegt ca. 3 Gehminuten vom Lokschuppen entfernt an der Herforder Straße und ist vom Bielefelder Hauptbahnhof mit der Linie 2 innerhalb von zwei Haltestellen erreichbar.
Des Weiteren befindet sich an der Straße am Lokschuppen die Bushaltestelle „Lokschuppen“ für die Nachtbuslinie N8. Der Bus fährt in den Nächten von Freitag auf Samstag und in den Nächten auf Sonn-/Feiertage.

FUNDSACHEN

Wenn Sie im Lokschuppen etwas verloren haben, können Sie sich Montags und Mittwochs von 14.00-17.00 Uhr telefonisch unter 0521 – 52 16 811 oder per Mail unter arjan.schoppink@lokschuppen-bielefeld.de melden.

ÜBERNACHTUNGMÖGLICHKEITEN

Für eine Übernachtung im Anschluss an Ihren Besuch im Lokschuppen empfehlen wir Ihnen das „Steigenberger Hotel Bielefelder Hof“.

HINWEISE ZU BILD- UND TONAUFNAHMEN

Während der Veranstaltung werden ggf. Fotos und/oder Videoaufnahmen gemacht. Mit  Ihrer Teilnahme  erklären  Sie  sich mit  der  Veröffentlichung  der  Aufnahmen ohne  Entgeltanspruch einverstanden.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Den Besuchern von Veranstaltungen ist das Mitführen nachfolgend aufgeführter Gegenstände in Anlehnung an das Waffengesetz (WaffG), an das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) und an die Sonderbauverordnung (SBauVO) im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz (VersammlG) untersagt:

  1. Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  2. Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind
  3. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen (Verbot bzgl. der Gassprühdosen gilt nicht, wenn Reiz- oder Wirkstoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen, z.B. Deodorant)
  4. Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind, etc.)
  5. Laserpointer
  6. Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material (z. B. größere Mengen an Papier, Papierrollen, Tapetenrollen, Konfetti etc., aber auch Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann) und sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.
  7. Speisen mit Ausnahme von Baby- und Kleinkindernahrung
  8. Getränke aller Art sowie Flaschen aller Materialien und Becher, Krüge, Dosen sowie Glas (aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material). Ausnahmen gelten für Gäste, die krankheitsbedingt Getränke mitführen müssen. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises dürfen benötigte Flüssigkeiten in PET und/oder Tetrapack-Gefäßen mit bis zu 0,5 l Fassungsvermögen mitgeführt werden. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
  9. Rassistisches, fremdenfeindliches und politisch-radikales Propagandamaterial

KONZERTE

HINWEISE ZUM JUGENDSCHUTZ BEIM EINLASS

Einlass zu Konzerten ist für Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte und einem gültigen Ausweisdokument möglich. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Erziehungsauftrag (gilt ausschließlich für Konzerte)

Veranstaltungsbezogen kann der jeweilige Veranstalter strengere, hiervon abweichende Regelungen zur Berechtigung des Zutritts von Kindern und Jugendlichen zu Veranstaltungen im Lokschuppen festlegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorab auf der Website des jeweiligen Veranstalters.

ALTEROHNE ERZIEHUNGSAUFTRAGMIT ERZIEHUNGSAUFTRAG
bis 14 Jahrebis 20.00 Uhrunbegrenzt
14 Jahrebis 22.00 Uhrunbegrenzt
15 Jahrebis 22.00 Uhrunbegrenzt
16 Jahrebis 24.00 Uhrunbegrenzt
17 Jahrebis 24.00 Uhrunbegrenzt
ab 18 Jahreunbegrenztwird nicht benötigt

BEGLEITPERSONEN

Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung haben freien Eintritt zu einer Konzertveranstaltung, wenn auf dem Behindertenausweis ein „H“ vermerkt ist. Bei anderen Vermerken kontaktieren Sie bitte den örtlichen Konzertveranstalter.

DIE ÖFFNUNGSZEITEN / PREISE

Die Einlasszeiten und den Showbeginn bei Konzerten und weiteren Veranstaltungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Veranstaltungsdetails.
Für Konzerte und weitere Veranstaltungen gelten individuelle Preise.

ANREISE

Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da der Lokschuppen nur über begrenzte Parkplätze verfügt und es bei der An- und Abreise bei den Konzerten zu Wartezeiten kommen kann.

Die Stadtbahn-Haltestelle „Stadtheider Straße“ liegt ca. 3 Gehminuten vom Lokschuppen entfernt an der Herforder Straße und ist vom Bielefelder Hauptbahnhof mit der Linie 2 innerhalb von zwei Haltestellen erreichbar.
Des Weiteren befindet sich an der Straße am Lokschuppen die Bushaltestelle „Lokschuppen“ für die Nachtbuslinie N8. Der Bus fährt in den Nächten von Freitag auf Samstag und in den Nächten auf Sonn-/Feiertage.

ÜBERNACHTUNGMÖGLICHKEITEN

Für eine Übernachtung im Anschluss an Ihren Besuch im Lokschuppen empfehlen wir Ihnen das „Steigenberger Hotel Bielefelder Hof“.

FUNDSACHEN

Wenn Sie im Lokschuppen etwas verloren haben, können Sie sich Montags und Mittwochs von 14.00-17.00 Uhr telefonisch unter 0521 – 52 16 811 oder per Mail unter arjan.schoppink@lokschuppen-bielefeld.de melden.

HINWEISE ZU BILD- UND TONAUFNAHMEN

Das Fertigen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen ist grundsätzlich untersagt. Auf Anfrage kann der Veranstalter eine Einzelgenehmigung erteilen.
Die Akkreditierung für Medien- und Pressevertreter erfolgt direkt über den örtlichen Konzertveranstalter.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Den Besuchern von Veranstaltungen ist das Mitführen nachfolgend aufgeführter Gegenstände in Anlehnung an das Waffengesetz (WaffG), an das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und an die Sonderbauverordnung (SBauVO) im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz (VersammlG) untersagt:

  1. Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  2. Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind
  3. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen (Verbot bzgl. der Gassprühdosen gilt nicht, wenn Reiz- oder Wirkstoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen, z.B. Deodorant)
  4. Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.)
  5. Laserpointer
  6. Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material (z. B. größere Mengen an Papier, Papierrollen, Tapetenrollen, Konfetti etc., aber auch Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann) und sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.
  7. Speisen mit Ausnahme von Baby- und Kleinkindernahrung
  8. Getränke aller Art sowie Flaschen aller Materialien und Becher, Krüge, Dosen sowie Glas (aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material). Ausnahmen gelten für Gäste, die krankheitsbedingt Getränke mitführen müssen. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises dürfen benötigte Flüssigkeiten in PET und/oder Tetrapack-Gefäßen mit bis zu 0,5 l Fassungsvermögen mitgeführt werden. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
  9. Rassistisches, fremdenfeindliches und politisch-radikales Propagandamaterial

Das Team

Sascha Berg Geschäftsführender Gesellschafter, Betreiber
Daniel Elsner Prokurist
Anouk Mathieu-Berg Assistenz der Geschäftsführung
Yvonne Lahl Assistenz der Geschäftsführung
Marcel Lossie Eventmanagement
Marius Wiegard Eventmanagement
Simon Nacke Eventmanagement
Maurice Otto Eventmanagement
Kay Bories Eventmanagement
Daniel Rudl Technischer Leiter
Oliver Granzow Facility Manager
Philipp Böckstiegel Veranstaltungstechniker
Leonardo Sandmann Veranstaltungstechniker
Gregor Dudek Gastronomiemanagement
Vladislav Klimovets Gastronomiemanagement
Tadeus Meinhold Gastronomiemanagement
Arjan Schoppink Gastronomiemanagement
Kilian Sentker Gastronomiemanagement
Fabien Werner Gastronomiemanagement
Markus Winter Mediendesign
Dirk Fortmann Haustechnik
Luca-Mattis Plath Auszubildender Veranstaltungskaufmann
Damjan Tomic Auszubildender Veranstaltungskaufmann
Ole Westhoff Auszubildender Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Thimea Mucha Duale Studentin Kommunikation & Eventmanagement

GESCHICHTE

Das einmalige Ambiente des aus dem Jahre 1905 stammenden Bauwerks mit seiner Kombination aus alter Bausubstanz und denkmalgeschützten Elementen sowie modernen Bauweisen zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Gebäude. Bedingt durch den ursprünglichen Grundriss des Gebäudes ist kein Raum gerade und rechteckig.

Die Anfänge

In den Jahren 1905 bis 1907 wurde das Bahnbetriebswerk Bielefeld an der Stadtheider Straße, direkt neben der Hauptbahnstrecke nach Herford, erbaut. Der Schuppen hatte zu dieser Zeit neun Gleise mit einer Nutzlänge von ca. 23 m sowie ein etwa 13 m langes Werkstattgleis. Des Weiteren gehörten ein Übernachtungsgebäude für Lokführer sowie ein Verwaltungsgebäude zum Lokschuppen. Bald musste die Kapazität des Bahnbetriebswerks dem gestiegenen Bedarf und den größeren Lokomotiven angepasst werden. 1923 wurde der Lokschuppen auf 22 Stände erweitert und eine 23 m große Drehscheibe eingesetzt. Ebenso kamen weitere Sozialräume hinzu.
Da im Zweiten Weltkrieg Bahnanlagen bevorzugtes Ziel der alliierten Bombenangriffe waren, blieb auch der Lokschuppen nicht von diesen Folgen verschont. Nach Kriegsende waren das Dach, die Wände, Tore und Fenster zerstört. Durch Materialknappheit verzögerte sich der Wiederaufbau bis in die 50er Jahre.

Die 70er und 80er Jahre

In den 70er Jahren zogen die Dieselloks in den Lokschuppen ein und besondere Brandschutzmaßnahmen mussten getroffen werden. Nach der Einstellung der Dampflokunterhaltung wurde Platz frei für die Lagerung von Diesellokteilen. Die Dieseltanks ersetzten die Kohlelager. Als Folge von Rationalisierungs- und Umorganisierungsmaßnahmen wurde zum 28. September 1985 das Bahnbetriebswerk Bielefeld als selbstständige Dienststelle aufgelöst. Die letzten stationierten Dieselloks wurden mit dem Fahrplanwechsel im Herbst 1985 umbeheimatet. Die Deutsche Bahn zog sich bis auf ein kleines Nebengebäude komplett aus dem Lokschuppen zurück.

1923
Ruine 2001

Die Jahrhundertwende

Seit dem Rückzug der Deutschen Bahn aus dem Lokschuppen war die historische Anlage dem Verfall preisgegeben. Im Jahre 2002 standen nur noch die Außenmauern des Gebäudes, das Dach war fast komplett eingestürzt, Tore und Fenster sowie die Nebengebäude befanden sich in sehr schlechtem Zustand. Große Teile des Innen- und Außenbereiches waren überwachsen. Sozusagen als letzten Rettungsversuch erwarben der Immobilienmakler Saxe und der Architekt Krause das Gelände und sanierten den alten Lokschuppen und bauten diesen zu einem Veranstaltungsort um. Das Gestaltungskonzept und die Planung für den Innenbereich wurden vom Bielefelder Architektenbüro Burmester & Korte entwickelt.
Der seinerzeit fast verfallene Lokschuppen wurde in Folge in enger Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden wieder aufgebaut, aufwendig saniert und am 31. Oktober 2003 als Veranstaltungszentrum „Ringlokschuppen“ eröffnet.

Ruine 2001

Der Neustart 2018

Anfang 2018, als Folge der Insolvenz des bisherigen Betreibers des „Ringlokschuppens“, stieg die Lokschuppen Event GmbH als neuer Betreiber ein – eine Schwestergesellschaft der fast4ward GmbH. Ebenfalls im selben Jahr zog die fast4ward GmbH vom Jahnplatz in den Lokschuppen. Gemeinsam mit der Lokschuppen Event GmbH beschäftigen beide Unternehmen bis heute 35 feste Teammitglieder und mehr als 200 Aushilfen.
Unter neuer Leitung mit Sascha Berg als geschäftsführenden Gesellschafter, Daniel Elsner als Prokurist und Marcel Lossie als Eventmanager sowie einem neuen Konzept wurde das mehr als 100 Jahre alte Gebäude vom Boden über die Theken bis zur Decke umgebaut und kernsaniert.
Wo noch vor kurzer Zeit Feierwütige an der Bar saßen, startete im Juli 2018 die Entkernung der damaligen Kult-Disco. Im Laufe der Renovierung wurde die Historie und Herkunft des Veranstaltungshauses architektonisch herausgearbeitet, um das mehr als 4.000 Quadratmeter große Gebäude bei der Neueröffnung in neuem Glanz zu präsentieren.

Die Neueröffnung im September 2018

Mit dem Umbau des riesigen Gebäudes stand den neuen Betreibern ein großes Projekt bevor, welches in guter Zusammenarbeit mit den Architekten Sebastian Ernst und Yannick Ruschke, dem Orthopäden Dr. Andreas Elsner und dem Unternehmer Matthias Wittich bewältigt wurde. Die Innenräume des Lokschuppens wurden nach ihrer Umgestaltung ganz im Sinne ihrer Historie im Stile der Industriekultur umgestaltet – schlicht und elegant. Bunte, kitschige Details gehören der Vergangenheit an.
Pünktlich zur Neueröffnung im September 2018 präsentierte der Lokschuppen seine geschichtsträchtigen Alleinstellungsmerkmale im Nostalgie-Charme gepaart mit Industriekultur. Der alte, löchrige Boden wurde durch einen hochbelastbaren Industriebetonboden, der durch eine Versiegelung veredelt wurde, ersetzt. Um eine größere Bandbreite an Veranstaltungen zu ermöglichen und eine komplette Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurden Stufen und Rampen sowie auch die Empore in der großen Halle entfernt. Auch die aus dem Jahr 2003 stammende Haustechnik wurde runderneuert. Zusätzlich wird das ehemalige Eisenbahnbetriebswerk mithilfe einer Illuminierung des Mauerwerks samt historischer Träger in Szene gesetzt.
Neben neuer Lichtanlagen und weiteren technischen Erneuerungen sorgt ein Extra-Eingang zur kleinen Halle für mehr Flexibilität, sodass zwei Veranstaltungen parallel stattfinden können. Der komplette, neu sanierte Lokschuppen ist jetzt barrierefrei und multifunktional.

2018
2018
2019